Informationen zu Behandlungskosten

Allgemein

Ihr erster Besuch in unserer Praxis zum unverbindlichen Beratungsgespräch wird grundsätzlich von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Sollten Sie sich dann für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden,  gibt es verschiedene Richtlinien und Bestimmungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Bei Erwachsenen werden die Behandlungskosten nur bei ausgeprägten Fehlstellungen übernommen, die mit einer Lageabweichung der Kiefer zueinander einhergehen, eine starke Beeinträchtigung der Kaufunktion mit sich bringen und mit einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie behandelt werden müssen.

Wie bei Kindern müssen Sie zunächst 20 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen und bekommen diese nach erfolgreichem Behandlungsabschluss von der Krankenkasse erstattet. Die Kosten für andere Behandlungen, auch wenn sie medizinisch sinnvoll sind, müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Private Krankenversicherung

Bei den privaten Krankenversicherungen ist es sehr unterschiedlich, ob eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene übernommen wird oder nicht, abhängig von Ihrem Versicherer und dem abgeschlossenen Tarif.

Eine Anfrage bei der Versicherung ist auf jeden Fall ratsam.

Sie haben Fragen zum Thema Behandlungs­kosten? Gerne beantworten wir Ihnen diese vorab per E-Mail.

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