Informationen zu Behandlungs­kosten

Allgemein

Grundsätzlich wird der erste Besuch in unserer Praxis zum unverbindlichen Beratungsgespräch von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Sollte Ihr Kind dann eine kieferorthopädische Behandlung benötigen, gibt es verschiedene Richtlinien und Bestimmungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Es gibt zusätzlich bestimmte Richtlinien (Kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG) die vorgeben, bei welchen Fehlstellungen der Kieferorthopäde eine Behandlung zu Lasten der Krankenkassen einleiten darf.

Liegt bei Ihrem Kind eine dieser Fehlstellungen vor, so müssen Sie zunächst 20 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen und bekommen diese nach erfolgreichem Behandlungsabschluss von der Krankenkasse erstattet. Liegt keine dieser Fehlstellungen vor, ist es trotzdem oft medizinisch sinnvoll eine kieferorthopädische Therapie durchzuführen. Welche Möglichkeiten es dazu gibt erläutere ich Ihnen gern in unserer Praxis.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen, ebenso wie die gesetzlichen Versicherungen, die kieferorthopädische Behandlung für Kinder unter 18 Jahren. Sollte das 18.Lebensjahr bereits überschritten sein, wird die Behandlung meistens trotzdem übernommen, je nach  Versicherer.

Die Beihilfestellen sind oft in Ihren Vorgaben etwas strenger.

Sie haben Fragen zum Thema Behandlungs­kosten? Gerne beantworten wir Ihnen diese vorab per E-Mail.

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